PR-Kampagne / Artikel zum Thema Verstöße gegen die BayBergSkiV
Als Bergführerverband ist eine unserer Hauptaufgaben die Interessen unserer Mitglieder (Bergführer, Bergführerinnen, UIMLA-Bergwanderführer und Bergwanderführerinnen, Kletterlehrer und Kletterlehrerinnen sowie Heeres- und Polizeibergführer) national wie international zu vertreten, insbesondere um dafür zu sorgen, dass die Kunden und Gäste von Bergsportveranstaltungen die Vorteile dieser hochwertigen Ausbildungen kennenlernen und beim Buchen von Veranstaltungen vermehrt einfordern. Daneben sind wir gemäß Satzung auch verpflichtet einen Kundenschutz zu gewährleisten und für ein positives Image des Berufsstandes in der Öffentlichkeit zu sorgen.
Durch Rückmeldungen aus den benachbarten Alpenländern und nicht zuletzt durch unsere Mitglieder werden wir regelmäßig auf Verstöße gegen Landesgesetzte und gegenüber der BayBergSkiV hingewiesen. Unser Ziel ist es nun unsere potenziellen Gäste auf diesen Umstand aufmerksam zu machen und diese dafür zu sensibilisieren. Wir würden uns wünschen, dass sich die Gäste vor Buchung oder spätestens vor Antritt einer Tour informieren welche Qualifikation ihre begleitende Bergführerin oder ihr begleitender Bergführer hat. Um hierzu einen ersten Schritt zu gehen haben wir uns im Vorstand entschlossen mit breit gestreuten PR-Artikeln darauf hinzuweisen.
Ein erster Artikel ist auf Bergsteigen.com am 08. Juli 2024 erschienen und zeigt bereits erste Resonanz. Uns erreichen überwiegend positive Rückmeldungen Seitens der Presse und einigen Mitgliedern, aber auch sehr aufgebrachte seitens weniger Mitglieder.
Unten stehend findet ihr Links zu ersten Veröffentlichungen, die auf unsere Meldung zurückzuführen sind:
Bergparadiese.de
Tourentipp.com-bergführer/
Bergsteigen.com